FAQ

FAQ – Fragen und Antworten

Du hast eine Frage? Vielleicht findest du die passende Antwort bereits in unseren FAQ.

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Schauspielausbildung?

Voraussetzungen für die Aufnahme an der TRANSform Schauspielschule sind schauspielerisches Talent, eine abgeschlossene Schulausbildung (Abitur/Fachhochschulreife, Mittlerer (MSA) oder Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)), die Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufnahme-Workshop oder einer Aufnahmeprüfung an der TRANSform Schauspielschule.

Du bist nicht älter als 28 Jahre, oder 28 – 32 Jahre und bringst bereits Schauspielerfahrung mit.

Ab welchem Alter kann ich am Aufnahme-Workshop teilnehmen?

Eine Teilnahme am Aufnahme-Workshop ist ab 16 Jahren möglich. In diesem Fall nimm bitte telefonisch oder per E-Mail  Kontakt zu uns auf.

Wie bewerbe ich mich für die Ausbildung zur Schauspielerin / zum Schauspieler?

Du kannst dich mit diesem Anmeldeformular oder klassisch mit Motivationsschreiben, Foto und Lebenslauf an contact@transform-schauspielschule.de für eine Ausbildung an der TRANSform Schauspielschule bewerben. Deine Teilnahme an einem Aufnahme-Workshop oder einer Aufnahmeprüfung ist dabei verbindlicher Bestandteil des Aufnahme-Verfahrens. 

Warum funktioniert der Upload von Foto oder Lebenslauf nicht?

Es kann sein, dass deine Datei zu groß ist oder die Sicherheitseinstellungen einen Upload nicht ermöglichen; vermeide Sonderzeichen im Dateinamen.

Wie lange dauert eine Schauspielausbildung?

Die Schauspielausbildung an der TRANSform Schauspielschule dauert 3,5 Jahre.
Ausbildungsbeginn ist der 1. Oktober.

Was kostet die Schauspielausbildung?

Die Schauspielausbildung an der TRANSform Schauspielschule kostet pro Semester € 3.000 (€ 500 monatlich) und dauert 3,5 Jahre (7 Semester).

Wie kann ich meine Schauspielausbildung finanzieren?

BAföG für Schülerinnen und Schüler
Die Schauspielausbildung an der TRANSform Schauspielschule ist BAföG-förderungsfähig. Das BAföG für den Bildungsweg Ausbildung zum Schauspieler, zur Schauspielerin ist das BAföG für Schülerinnen und Schüler, ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Mit dem BAföG-Rechner kannst du herausfinden, ob du einen Anspruch hast und wie hoch dieser ist. Stand April 2024 beträgt der Höchstsatz 632 Euro.

Bildungskredit für Schülerinnen und Schüler
Der Bildungskredit kann gewährt werden, wenn du dich “in den letzten 24 Monaten dieser Ausbildung befindest”. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen 1.000 und 7.200 Euro. Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt vier Jahre nach der Fälligkeit der ersten Auszahlung und beträgt monatlich 120 Euro.

Du hast noch eine Frage?

Schreib uns eine E-Mail oder ruf einfach an!

E-Mail: contact@transform-schauspielschule.de

Telefon: 0176 80803031

Telefonische Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr, Freitag 10:00 – 14:00 Uhr